Da ich selbst für meine Reise schon sehr wertvolle Tipps in verschiedenen Blogs sammeln konnte, ist letzteres sicherlich eine gute Idee. Deshalb gibt es heute mal: Orgakram! (Achtung, das ist ziemlich langweilig…)

Der inländische Krankenversicherungsschutz

Bei unbezahltem Urlaub fällt der gesetzliche Versicherungsschutz weg. Der Arbeitgeber hat sozusagen damit nichts mehr am Hut, daher ist eine Freiwilligenversicherung notwendig.
Bei meiner Krankenkasse, der Deutschen BKK, die ich hier mal lobend erwähnen darf, weil sie nicht nur solide Leistungen bietet sondern einen hervorragenden, sympatischen Support hat, geht das relativ problemlos.
Am Tag der Wiederaufnahme der Arbeit wird der Arbeitgeber dann automatisch der Krankenkasse melden, dass wieder der gesetzliche Versicherungsschutz besteht. Ich mache sowas allerdings lieber selbst.

Die Kosten seien, so sagte man mir am Telefon, ca. 150 Euro pro Monat. Das ist allerdings so günstig, dass ich noch skeptisch bin. Das wird übrigens sogar tageweise ausgerechnet, man muss also nicht ganze Monate bezahlen.
Das ist, wie gesagt, der inländische Versicherungsschutz, z.B. wenn Ihr nach der Reise noch eine Weile in Eurem Heimatland ohne Arbeit seid.

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Nachtrag:
Natürlich – ich hatte es mir ja schon fast gedacht – war die erste Aussage meiner Krankenkasse hier nicht korrekt: Vielleicht werden die Kosten tageweise ausgerechnet, es wird jedoch nicht tageweise versichert! Meine Woche, die ich im Anschluss an die Reise in Deutschland verbringen wollte, „muss“ ich nun im Ausland verbringen, denn in Deutschland werde ich für diese Woche nicht versichert. Jedenfalls ist meine Krankenkasse da unsicher. Ja, genau.

Die Auslandskrankenversicherung

Die Auslandskrankenversicherung besteht bei der Deutschen BKK automatisch, allerdings nur für 42 Tage und man muss es der Kasse natürlich berichten. Ab dem 43sten Tag muss dann eine externe Versicherung her.
Nur ad hoc: Bei jeder Auslandskrankenversicherung sollte drinstehen, dass man sich die Ärzte selbst aussuchen darf, keinesfalls sollten nur bestimmte Ärzte vorgeschrieben sein. Im Zweifel befindet Ihr Euch nämlich irgendwo im Busch und Dr. No ist irgendwo anders. Außerdem sollte die Entscheidung EINES ortsansässigen Arztes für die bezahlte Rückführung ausschlaggebend sein und nicht die Meinung der Versicherung. Mit Hirn- und Beckenschaden im Buschkrankenhaus halbtot rumzuliegen ist keine Freude. Also, ich will keine Teufel an die Kalkwand usw. aber, naja, wenn man so ein Zeug eh schon bezahlen muss… Und ja, da, wo unnötig, gehe ich persönlich kein Risiko ein.

Das bedeutet  für mich:
Die ersten 2 Wochen nehme ich normalen, bezahlten Urlaub und bin normal kranken- sowie auslandskrankenversichert über die BKK. Im Dezember bin ich dann bei der BKK freiwillig versichert (Kostenpunkt ca. 150 Euro) sowie damit auch auslandskrankenversichert. Ab Ende Dezember greift meine Auslandskrankenversicherung der Hanse Merkur; die Freiwilligenversicherung der BKK läuft natürlich weiter.
Natürlich habe ich auch darüber eine Liste, wann ich wo wie versichert bin. Ich liebe Listen! Ich liebe Excel!

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Nachtrag:
Und natürlich kann ich auch diese Liste getrost in die Tonne treten, weil auch diese Aussage meiner Krankenkasse angeblich falsch war. Südamerika ist nämlich in der automatischen Auslandskrankenversicherung NICHT drin.
Das sehr kurze Ergebnis dieses langen Posts ist nun, dass ich mich für Südamerika für die komplette Zeit selbst auslandsversichern muss und bitte erst am Tag zurückkehre, an dem ich wieder anfange zu arbeiten.

Ergebnis

Entschieden habe ich mich inzwischen für HanseMerkur. Auf einen Tipp im Weltreiseforum habe ich diese Versicherung aber sehr günstig über STATravel abgeschlossen. Bezahlt habe ich jetzt rund 100 Euro für zweieinhalb Monate, was ein echter Preisknaller ist. Zusätzlich hat HanseMerkur einen sehr guten Ruf bei Auslandskrankenversicherungen.

Orgakram Ende.

Was denn? Hat irgendwer erwartet, es gehe um andere Versicherungen? Sowas wie Gepäckversicherung? Auslandshaftpflicht? ADAC? Oder gar Reiserücktrittsversicherung? Das ist erforderliches Risiko. (…die Jugend heute… tsts…)

PS: Habt Ihr an den Reisepass gedacht? Der muss bei vielen Ländern noch ein halbes Jahr gültig sein. Und was das Visum angeht: Doch, das gibts manchmal noch, auch bei Kurzreisen. Das erfuhr recht schmerzlich eine Freundin, die am Flughafen mit ihrem Ticket nach Australien stand. Also besser vorher mal checken… (… oder einen SEHR lustigen Facebook-Eintrag machen können, gell, Kolle? *chichichi*)