Heute ein Post in ganz eigener und anderer Sache: Über einen sehr leidigen Einkauf beim Internetshop sale-point aus Thailand. Nach einer nunmehr dreimonatigen Odyssee, nachdem ich böse E-Mails und zwei negative Bewertungen bei shopauskunft.de und reclabox.com geschrieben habe, habe ich mein Geld über seltsame Wege wiederbekommen, immerhin nur die Überweisungsgebühren als Lehrgeld gezahlt und angeblich eine Unterlassungsklage am Hals.
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Die Geschichte in Kürze:
Am 20. März habe ich bei Sale-Point eine Spiegelreflexkamera für 577,21 Euro bestellt.
Nach diversen interessanten, automatisch generierten Statusmeldungen wurde mir am 26. April mitgeteilt, dass die Ware wohl verlorengegangen sei und neu verschickt würde. Ich teilte sale-point mit, dass ich nicht erneut einen Monat auf die Ware warten und vom Kauf zurücktreten wolle. Bis ich die Bestätigung der Geldauszahlung bekam, vergingen weitere zwei Wochen (am 09. Mai). Man teilte mir mit, die Auszahlung könne „bis 30 Tage“ in Anspruch nehmen. Und dann geschah erst einmal nichts mehr.
Auf meine drängende Frage am 11. Juni, wo mein Geld sei, und auf die Ankündigung, einen Anwalt einzuschalten und die Vorgänge zu veröffentlichen, bekam ich erst nach erneuter Anfrage eine recht patzige Antwort, ich würde erst eine „anständige Antwort“ erhalten, wenn ich mit den Drohungen aufhören würde. Die Rückzahlung befinde „sich bereits in Zahlstatus“.
Auf meine weiteren Fragen, was das denn heiße und dass mir das ja bereits am 9. Mai mitgeteilt worden sei und wo mein Geld denn nun wäre, wurde mir mitgeteilt, dass „die Zahlung angewiesen“ sei und ein „Buchungslauf in der Regel 48 Stunden“ dauere. Außerdem wurde mir recht rüde geraten, meinen Anwalt doch lieber gleich einzuschalten und mein Vorgang sei „nun an die Rechtsabteilung“ weitergeleitet.
Meine weitere Frage, das das denn nun solle, was sale-point von mir wolle und wo genau sich mein Geld befinde, wurde nicht beantwortet.
Nach einer weiteren E-mail, die wiederum nicht beantwortet wurde, schrieb ich meine ersten negativen Bewertungen bei shopauskunft.de und bei reclabox.com. Shopauskunft.de leitet die Beschwerden sofort an den Shop weiter und wartet noch einige Zeit bis zur Veröffentlichung, damit der Shop reagieren kann. Reclabox macht es umgekehrt, veröffentlicht gleich und schickt dann 2-3 Tage später die Bewertung an den Shop.
Die Reaktion von sale-point auf meine shopauskunft.de-Bewertung erfolge schnell: Bereits am Montag erhielt ich zwei seltsame emails. Die erste teilte mir mit, dass „die Auszahlung des Kundenkontenguthabens ausgeführt“ wurde. Aha. Die zweite E-Mail forderte mich auf, bei moneybookers.com ein Konto anzulegen. Dort sei mein Geld hinterlegt, das ich mir dann auszahlen lassen könne. Dies war tatsächlich der Fall, ich habe mein Geld, bis auf die 1,80 Euro Überweisungsgebühren wieder. Warum das allerdings über diesem Umweg passiert ist, ist mir schleierhaft.
Das Geld kam heute früh. Um 9:49 Uhr teilte mir Reclabox mit, dass meine Beschwerde an sale-point weitergeleitet worden sei. Um 10:46 Uhr bekam ich eine E-Mail von Sale-Point:
Man möchte mich informieren, dass die Rückzahlung bereits ausgeführt wurde.
Eine Unterlassungsklage sei eingereicht worden, da ich in meiner Veröffentlichung Texte verwende, die von einem Mitarbeiter geschrieben worden seien und somit unter Urheberrecht und unter Vertraulichkeit fallen.
Mir ist nicht mitgeteilt worden, ob die Unterlassungsklage gegen mich persönlich oder gegen reclabox.com gestellt wurde. Ich verstehe auch nicht, warum auf einmal E-Mails vertraulich sein sollen, die ein Mitarbeiter mit „Sale Point Support“ bzw. „Support Departement“ unterschreibt. Und mir ist nichts Offizielles zugestellt worden, deswegen veröffentliche ich den E-Mail-Verkehr hier genau so, wie er stattgefunden hat, damit sich jede/r selbst ein objektiveres Bild machen kann. Natürlich habe ich aber Namen, wenn vorhanden, geschwärzt und teilweise die überlangen Statusmeldungstexte gekürzt, die für mein Verständnis häufig nur aus blabla bestanden oder irgendwelche überflüssigen Hinweise gaben.
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21.06.: Kurzer Nachtrag zur letzten E-Mail von Sale-Point wegen der Unterlassungsklage:
Genauer: Es ist exakt (und ich meine exakt) der Text, den Herr Dr. Ulbricht vor ein paar Jahren auf seinem Blog veröffentlicht hat: Rechtliche Zulässigkeit der Veröffentlichungen von E-Mails im Internet.
Seltsame Kriterien bei einschlägigen Bewertungsportalen
Liest man die Bewertungen auf trustpilot.de, drängt sich eine gewisse Systematik auf. Ich hatte jedoch vor meiner Bestellung die vielen (positiven) Bewertungen auf shopauskunft.de gelesen und mich von der Seriosität überzeugen lassen.
Shopauskunft veröffentlicht jedoch leider auch meine Bewertung nicht. Meine Nachfrage, ob sale-point eine Unterlassungsklage gegen sie erwirkt habe und ob sie meine Bewertung deshalb nicht veröffentlichen, wurde bisher nicht beantwortet. Ich frage mich nun also nicht mehr, warum bei Shopauskunft die Bewertungen so unglaublich positiv überwiegen, bei trustpilot jedoch nicht.
Kurzer Nachtrag zu shopauskunft.de: Inzwischen wurde meine Bewertung veröffentlicht, jedoch wurde ich zuvor gebeten, meine Bewertung sowie die Vorgänge zu korrigieren. In der Zwischenzeit sind neben meiner Bewertung diverse andere, doppelte positive Bewertungen zu sale-point veröffentlicht worden. Auf meine Nachfrage an shopauskunft.de, ob ich denn jetzt auch mehrfach eine Negativ-Bewertung abgeben kann, da das ja bei positiv-Bewertungen auch gehen würde, bekam ich keine Antwort. Schaut es Euch selbst an: Es sind nicht nur Doppler vorhanden, die die Datenbank anscheinend nicht rausfischen kann, sondern hinter jedem Namen des Bewerters sind dessen Bewertungen verlinkt. In den letzten Monaten haben erstaunlich viele User erstaunlich oft mehrfach „zum ersten Mal“ bei sale-point eingekauft.
Bei trustpilot.de und testberichte.de kann man einige interessante Bewertungen über shopauskunft.de finden (meine Güte, was für ein Internet-Dschungel!). Sie geben Hinweise, dass Shopauskunft mancherlei negative Bewertungen nicht veröffentlicht.
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Email-Verlauf des gesamten Dilemmas
Unten ist der gesamte E-Mail-Verlauf nachzulesen. Ja, ich gebe zu, ich habe mich hinreißen lassen zu unschönen Äußerungen. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte ich sehr geduldig gewartet und immer noch gehofft, mein Geld oder die Ware zu bekommen, von der mir übrigens bei der Bestellung versichert wurde, sie würde sofort ausgeliefert und dann „zur Zustellung freigegeben“, wenn das Geld da sei, was offenkundig nicht der Fall war.
Als ich dann immer mehr negative Bewertungen las, die ähnliche Fälle schilderten, von horrenden Stornierungsgebühren berichteten und und dass immer mehr Leute auf ihr Geld warten, wurde ich nervös – und habe „Druck“ gemacht: ein Druck, der ja anscheinend auch geholfen hat.
Was mir jetzt fehlt oder welche Schlüsse ich daraus ziehe?
Was mich schockiert, sind die äußerst unfreundlichen Antworten, nicht nur bei mir, sondern überall in den Foren zu lesen. Weder besteht irgendein Unrechtsgefühl noch irgendwelches Einfühlungsvermögen, dass die Leute einfach Angst haben, ihr Geld nicht zurückzubekommen und hier einem echten faulen Ei aufgesessen zu sein.
Bin ich ein „Wutbürger“? Vielleicht. War ich zu unfreundlich? Bestimmt. Mit der Angst im Nacken, gerade eine Menge Geld an windige Geschäftemacher verloren zu haben, wird sichs leicht aggressiv. Nicht zuletzt ist meine eigene Erfahrung aus dem Support die, dass man leider schneller an sein Ziel kommt, je eskalierender man auftritt, weil i.d.Regel ein Support auf Deeskalation getrimmt wird. Mein Fehler.
Letztendlich drängt sich mir eine gewisse Systematik auf: Anscheinend verschwinden sehr viele Waren, häufig wird das Geld ewig nicht zurückgezahlt. Versucht hier jemand, einfach an Geld heranzukommen, mit dem man arbeiten kann? Und bevor ich gleich wieder verklagt werde, weil ich gewagt habe, meinen Mund aufzumachen: Die Frage drängt sich mir auf und ich stelle sie, weil ich sie stellen darf. Weil ich alle Fragen der Welt stellen darf, wenn jemand mein Geld einfach 3 Monate lang einbehält und damit macht, was er will, und sich dann anschließend nicht einmal dafür entschuldigt, sondern mit einer Klageankündigung ankommt. Ich wurde übrigens bisher noch nie verklagt, und habe auch noch nie ein solches Problem gehabt. So viel zu meinem „Wutbürgertum“.
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20.03.
(Bestätigung der Order seitens Sale-Point am 20.03.)
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02.04.
(Schwierigkeiten seitens meiner Bank wegen der Auslandsüberweisung, deshalb hat das etwas gedauert. Bestätigung über den Geldeingang seitens Sale-Point am 02.04.)
Der Status Ihrer Bestellung vom Dienstag, 20. März 2012 mit der Bestellnummer 10035068 wurde geändert.
Neuer Status: 8) Zahlung eingegangen
Eine Zahlung zu dieser Bestellung ist eingegangen und wurde verbucht.
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05.04.
Sehr geehrte(r) xxx,
Der Status Ihrer Bestellung vom Dienstag, 20. März 2012 mit der Bestellnummer 10035068 wurde geändert.
Neuer Status: 9) Sendung zum Ausgang koordiniert
Ihre bestellten Artikel wurden vom Auslieferungslager koordiniert und gelangen mit dem nächsten Sendungsdurchgang (an Werktagen binnen 48 Stunden) in den Sendungslauf.
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10.04.
Sehr geehrte(r) xxx,
Der Status Ihrer Bestellung vom Dienstag, 20. März 2012 mit der Bestellnummer 10035068 wurde geändert.
Neuer Status: 10) Sendung hat Lager verlassen
Ihre Sendung hat unser Auslieferungslager verlassen und befindet sich auf dem Weg zum internationalen Paketzentrum.
Nach abgeschlossener Zollausgangsbearbeitung erfolgt die internationale Aussendung und bei Expresslieferungen die Zuteilung der Trackingdaten.
Die Zollausgangsbearbeitung nimmt in aller Regel 3-4 Werktage bei den Zollbehörden im Ausfuhrland in Anspruch. Danach beginnt die Sendungslaufzeit je nach gewählter Versandart (Normalsendung 10-12 Werktage oder Expressversand ca. 4-5 Werktage).
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17.04.
Sehr geehrte(r) xxx,
Der Status Ihrer Bestellung vom Dienstag, 20. März 2012 mit der Bestellnummer 10035068 wurde geändert.
Neuer Status: 11) Sendung Eingang Paketzentrum
Ihre Sendung ist im internationalen Paketzentrum eingegangen und wird ins Bestimmungsland versendet.
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26.04.
Sehr geehrte(r) xxx,
Der Status Ihrer Bestellung vom Dienstag, 20. März 2012 mit der Bestellnummer 10035068 wurde geändert.
Neuer Status: V2) Standortermittlung Ihrer Sendung
Die vom Logistikunternehmen veranschlagte Lieferzeit wurde überschritten.
Wir haben deshalb eine Standortbestimmung Ihrer Sendung eingeleitet. Ein genauer Sendungsstandort muss uns in einer Frist von 48 Stunden mitgeteilt werden.
Gerade bei internationalen Sendungen sind Sendungsverzögerungen, Fehlleitungen oder Sendungsverluste nicht auszuschließen. Sollte eine Standortermittlung negativ verlaufen, wird die Sendung automatisch gesperrt und eine Ersatzsendung per Sonder-Express versendet. Die Abwicklung eines in solchen Fällen einzureichenden Versicherungsfalles hemmt eine Neuaussendung per Express nicht, da durch die vom Logistikunternehmen mitzuteilende Information aus der Standortbestimmung bereits ausreichend ist.
Sollte Ihnen Ihre Sendung innerhalb der folgenden 48 Stunden noch zugestellt werden, bitten wir um umgehende Information als Antwort auf diese Statusmeldung.
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26.04. (von mir an Salepoint)
Excuse me, are you telling me, that my order is lost?
I am waiting now for over a month! And no, I will NOT wait another month for another shipping!
What does this message mean exactly? If my camera is lost, I would prefer to get my money back, NOT another shipping.
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30.04.
Der Status Ihrer Bestellung vom Dienstag, 20. März 2012 mit der Bestellnummer 10035068 wurde geändert.
Neuer Status: B2) Stornierung auf Kundenwunsch
Die Stornierung Ihrer Bestellung ist eingegangen und wurde ausgeführt.
Nach internationalen Richtlinien, welche auch in unseren AGB eingebunden sind, haben Sie ab Bestelleingang die Möglichkeit, Ihre Bestellung innerhalb von 30 Tagen zu stornieren. Dabei sind folgende Regelungen und Stornierungskosten zu beachten:
1) Stornierung innerhalb von 48 Stunden ab Bestelleingang kostenfrei. (Wir geben einen Sicherheitsrahmen von weiteren 24 Stunden auf Kulanz –
(also 72 Stunden)).
2) Stornierung von 48 Stunden (72) bis 14 Tagen = 3,5% des Rechnungsbetrages
)
3) Stornierung von 14 Tagen – 28 Tagen ab Bestelleingang = 9,4% des Rechnungsbetrages.
Mit der Berechnung der Stornierungsgebühr werden alle Aktivitäten bezüglich Aussendung der bestellten Artikel eingestellt und eventuell bereits versendete Artikel über das Versandunternehmen rückgeordert. Sie haben ab Zeitpunkt Ihrer Stornierung keine Berechtigung, eine eventuell im Zustellstatus befindliche und nicht mehr rechtzeitig rückorderbare Sendung anzunehmen. Mit Eingang der Stornierungsgebühr sind unsere Ansprüche gegen Sie abgegolten. Die Berechnung eventuell angefallener Stornierungsgebühren, Rücksendekosten, Vorauslage von Einfuhrumsatzsteuer und/oder Drittlandszoll erfolgt mit separater E-Mail.
Anmerkungen des Bearbeiters
Stornierung nach Sendungsverlust kostenfrei und ohne Berechnung von Gebühren.
Geben Sie bitte bei allen Anfragen zu laufenden Bestellungen/Lieferungen Ihre Bestellnummer mit an
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Sale-Point Serviceteam
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30.04.
Sehr geehrte(r) xxx, der Status Ihrer Bestellung vom Dienstag, 20. März 2012 mit der Bestellnummer 10035068 wurde geändert.
Neuer Status: R1) Sendungsrückorder
Eine zu Ihrer Bestellung im Versandlauf befindliche Sendung wird gesperrt und rückgeordert.
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30.04. (von mir an Sale-point)
NEIN, ich werde KEIN Geld bezahlen dafür, dass Sie diese Order stornieren. Und ich möchte jetzt endlich einmal eine persönliche E-Mail!
Offensichtlich ist Ihnen meine Bestellung verloren gegangen. Ich warte nunmehr fast eineinhalb Monate auf meine Bestellung!
Wenn Sie diese innerhalb der nächsten 10 Tage liefern können: Wunderbar.
Da sie aber ERNEUT eine Sendung liefern lassen wollen, jedenfalls, soweit ich das aus Ihren kryptischen E-Mails ersehen kann, habe ich gesagt, nein, ich warte NICHT noch einmal einen Monat auf meine Bestellung. Und jetzt soll ICH IHNEN Ausfallgebühren bezahlen?
Noch einmal: Senden Sie mir die Kamera innerhalb von 10 Tagen zu oder erstatten Sie mir mein Geld VOLLSTÄNDIG zurück, da Sie offenbar nicht in der Lage sind, zu liefern.
So einen – Entschuldigung – Mist habe ich noch nirgendwo anders erlebt!
Mit mittlerweile ziemlich verzweifeltem Gruß,
xxx
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02.05.
Sehr geehrte xxx,
Entschuldigung, aber ich verstehe Ihre E-Mail nicht.
Wir haben Ihnen per E-Mail mitgeteilt, dass wir Ihre Bestellung nach Sendungsverlust kostenfrei und ohne Berechnung von Gebühren stornieren.
Diese Info finden Sie auch in Ihrem Kundenkonto.
Selbstverständlich erhalten Sie Ihr Geld vollständig zurück.
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02.05. (von mir an Sale-point)
Hallo,
dass ich mein Geld vollständig zurückerhalte, wurde mir bisher nicht mitgeteilt oder jedenfalls war das aus den bisherigen, automatisch erzeugen E-Mails nicht ersichtlich, im Gegenteil, mir wurden knapp 10 Prozent Zahlung in Aussicht gestellt. Wenn das der Fall ist, wunderbar.
Muss ich jetzt für die kostenfreie Rückerstattung weitere Schritte einleiten, z. B. in meinem Konto?
Gruß,
xxx
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02.05.
Nein, im Moment müssen Sie nichts unternehmen.
Sie erhalten von uns eine Mitteilung, wenn die Rückerstattung durch unsere Buchhaltung erfolgt ist.
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03.05.
Sehr geehrte(r) xxx,
Der Status Ihrer Bestellung vom Dienstag, 20. März 2012 mit der Bestellnummer 10035068 wurde geändert.
Neuer Status: L1) Kontengutschrift
Ihrem Kundenkonto wurde eine Gutschrift verbucht.
Kontengutschriften werden zum aktuellen Tageskurs eines Zahlungseinganges der betreffenden Bestellung in Landeswährung umgerechnet.
Sie können ein vorhandenes Kontoguthaben für weitere Bestellungen verwenden, oder über das in Ihrem Kundenkonto abrufbare Auszahlungsformular auf ein von Ihnen angegebenes Bankkonto auszahlen lassen. Auszahlungen erfolgen in einem Zeitraum von maximal 30 Tagen ab Eingang der Auszahlungsanforderung.
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09.05.
Sehr geehrte(r) xxx,
Der Status Ihrer Bestellung vom Dienstag, 20. März 2012 mit der Bestellnummer 10035068 wurde geändert.
Neuer Status: L2) Auszahlungswunsch Eingang
Ihr Auszahlungswunsch über ein in Ihrem Kundenkonto vorhandenes Kontoguthaben ist eingegangen und wird umgehend bearbeitet.
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11.06. (von mir an Sale-Point)
Verehrter Suppert,
Sie schrieben: „… nach den internationalen Richtlinien innerhalb der folgenden 30 Tage.“
Wo bleibt mein Geld?
Ich habe am 03.05. (!) die Auszahlungsanforderung gestellt, die sie mir am 9.5. bestätigen (siehe Mail unten).
Sie arbeiten jetzt seit fast DREI (!) Monaten mit meinem Geld.
Wenn ich das Geld nicht bis Freitag erhalte, schalte ich meinen Anwalt an. Des weiteren habe ich bereits eine Liste mit Webseiten zur Bewertung von Onlineshops zusammengestellt, auf denen ich eindringlich vor dem Kauf bei Ihnen warnen werde. Auf meinem Blog werde ich das ebenfalls veröffentlichen. Sie haben bis Freitag, den 15.06. Zeit.
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12.06.
Hallo,
bekomme ich eine Antwort, ob sie denn gedenken, mir mein Geld bis zum 15.06.2012 zurückzugeben?
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12.06.
Sehr geehrte xxx,
sind Sie der Meinung, dass unser Unternehmen auf Drohungen Ihrerseits eingeht?
Wenn Sie zu einer normalen Kommunikation zurückfinden, erhalten Sie mit Sicherheit auch eine anständige Antwort auf Ihre Anfrage.
Ihre Rückzahlung befindet sich bereits im Zahlstatus.
Mit freundlichen Grüßen,
xxx
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12.06.
Nunja. Sie zahlen mir einfach mein Geld nicht zurück und wir reden hier nicht von einer Kleinigkeit, sondern von fast xxx Euro.
Ich habe keine Ahnung, wo mein Geld steckt und Sie sind anscheinend nicht bereit, mir zu sagen, wo mein Geld ist. Was bleibt mir übrig, als mein Recht in Anspruch zu nehmen, in Foren vor Ihrem Onlineshop zu warnen? Dies habe ich Ihnen mitgeteilt.
Letztendlich könnte ich jetzt bereits meinen Anwalt einschalten, denn Sie verstoßen gegen Gesetze. Davon habe ich noch abgesehen und Ihnen eine weitere Frist gesetzt. In einer solchen Stellung solch eine Antwort zu schicken, ist ganz schön dreist.
Also frage ich sie jetzt noch einmal: Wo ist mein Geld?
Dass sich meine „Rückzahlung bereits im Zahlstatus“ befindet, was genau soll das genau heißen? Wo befindet sich mein Geld derzeit? Dass Sie behaupten, mir mein Geld zurückzugeben, weiß ich ja bereits seit dem 9.5.
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12.06.
Sehr geehrte xxx,
ich denke, es ist besser, wenn Sie Ihren Rechtsanwalt umgehend einschalten.
Wenn Sie der Meinung sind, vor uns warnen zu wollen, dann können Sie dies selbstverständlich tun, aber hier kommt es darauf an, auch wahrheitsgetreue Angaben zu machen.
Vor was oder vor wem möchten Sie warnen? Vor einem Unternehmen, welches nach einem nachgewiesenen Sendungsverlust umgehend eine Kontengutschrift erstellt?
Nicht wir haben den Verlust Ihrer Sendung verursacht.
Im Zahlstatus bedeutet, dass die Rückzahlung der Versicherungsleistung erfolgt ist und die Zahlung an Sie angewiesen ist. Ein Buchungslauf dauert in aller Regel 48 Stunden.
Ich gebe aufgrund Ihrer eMails den Vorgang nun an unsere Rechtsabteilung ab.
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12.06.
Sehr geehrte(r) xxx,
Der Status Ihrer Bestellung vom Dienstag, 20. März 2012 mit der Bestellnummer 10035068 wurde geändert.
Neuer Status: G1) Abgabe an Rechtsabteilung
Dieser Vorgang wurde an unsere internationale Rechtsabteilung zur Weiterleitung über die zuständige Botschaft abgegeben.
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12.06. (von mir an Sale-Point)
Ich verstehe Sie nicht.
Was genau wünschen Sie von mir?
Ich möchte lediglich mein Geld zurück und die Information, wo mein Geld steckt.
Wenn mein Geld nun innerhalb von 48 Stunden überwiesen wird, sprich, bis zu meiner gesetzten Frist, können Sie mir das ja mitteilen. Falls Sie das mit der u. a. Formulierung meinten.
Warum soll ich jetzt meinen Rechtsanwalt einschalten? Bezahlen Sie den? Wofür? Was soll der nun klären mit Ihrer Rechtsabteilung?
Ich möchte mein mir zustehendes Geld zurück.
Wieso eskalieren Sie jetzt das ganze?
Völlig unverständlich.
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16.06.
Hallo,
ich frage Sie noch einmal, wo mein Geld ist.
Wie bereits angekündigt werde ich, sollte ich ihrerseits keine Informationen erhalten, wo mein Geld ist und wann Sie es mir zurückzuüberweisen, gedenken (denn offensichtlich ist das nicht geschehen), am Montag mit meinem Anwalt entsprechende Maßnahmen einleiten.
Gruß,
xxx
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19.06.
Sehr geehrte (r) xxx,
Der Status Ihrer Bestellung vom Dienstag, 20. März 2012 mit der Bestellnummer 10035068 wurde geändert.
Neuer Status: L4) Auszahlung ausgeführt
Die Auszahlung Ihres Kundenkontenguthabens wurde ausgeführt.
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Da mir Sale-Point mit „Schadensanspruch“ droht, werde ich hier nicht auch noch die letzte E-Mail mit der angeblichen Unterlassungsklage zitieren, obwohl ich beileibe nicht sehen kann, in welcher Weise dieser E-Mail-Verkehr privater Natur sein soll. Zudem besteht meines Erachtens sehr wohl ein „Informationsinteresse der Allgemeinheit“, wie es Sale-Point in der überlangen juristisch anmutenden E-Mail formuliert, welches hier nicht gegeben sein soll. Meine Freunde, die gerne und viel im Internet einkaufen, hat es jedenfalls sehr interessiert.
Meine Kamera, die kaufe ich mir jetzt übrigens im Shop nebenan. Gleich morgen.